Kontakt
Sportkreis Wiesbaden e.V.
Hagenauer Str. 47
65203 Wiesbaden
Tel: (0611) 74944
Mit dieser Anlage informieren der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde (LSB) Sie als Prüfling über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens (DSA). Außerdem informieren wir Sie hiermit über die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Hiermit erfüllen wir Ihre Informationspflichten aus Art. 13, 14 und 21 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich? |
Verantwortlich ist der Landessportbund in dem Bundesland, in dem Sie das Deutsche Sportabzeichen ablegen: Bundesland Hessen LSB Hessen Ihr Ansprechpartner für das Deutsche Sportabzeichen ist: Christina Haack |
2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden? |
Den Datenschutzbeauftragten des DOSB erreichen Sie unter: Deutscher Olympischer Sportbund Harald Pultar 60528 Frankfurt am Main E-Mail: Den Datenschutzbeauftragten des Landessportbundes erreichen Sie unter: lsb h Datenschutzbeauftragter Otto-Fleck-Schneise 4 |
3. Welche Quellen und Datenkategorien werden für das Deutsche Sportabzeichen verarbeitet? |
Stammdaten zum Prüfling Bei Prüflingen mit Behinderung: Daten zu Art und Schwere der Behinderung |
4. Was ist der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten für das Deutsche Sportabzeichen? |
Feststellung der Voraussetzungen für die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens und Nachweis für die Berechtigung zur Führung dieses Leistungsabzeichens |
5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten? |
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt, für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Prüfling ist, oder ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Prüflings erfolgen. Bei Prüflingen mit Behinderung ist Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt, weil die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer auf die Behinderung bezogenen Daten ausdrücklich eingewilligt hat. |
6. An wen werden Ihre personenbezogenen Daten beim Deutschen Sportabzeichen weitergegeben? |
Innerhalb des jeweiligen Landessportbundes erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie zur Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens benötigen. Auch von dem jeweiligen Landessportbund auftrags- und weisungsgebunden eingesetzte Dienstleister (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO) oder Dritte können zu den oben genannten Zwecken Ihre Daten erhalten. Das sind insbesondere Unternehmen in der Kategorie IT-Dienstleistung. Außerdem erhält der DOSB Daten zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortlichkeit für die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens. Hierbei handelt es sich in der Regel um statistische, anonymisierte Daten. |
7. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert? |
Soweit erforderlich, werden Ihre Daten für die Dauer der Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens verarbeitet und gespeichert. Darüber hinaus unterliegen die Landessportbünde und der DOSB verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Nach Ablauf der jeweiligen Speicherdauer werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. |
8. Werden Ihre Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? |
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht. Eine Ausnahme besteht nur dort, wo der Prüfling aus einem Drittland kommt und deshalb eine Übermittlung an Stellen in diesem Drittland im Zusammenhang mit der Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens erforderlich ist. |
9. Welche Datenschutzrechte habe ich? |
Jeder Prüfling hat das Recht aus Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG-neu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG-neu). |
10. Besteht für Sie eine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten? |
Ja, denn ohne die Angabe Ihrer Daten wäre den Landessportbünden und dem DOSB die Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens nicht möglich. |
11. Inwieweit gibt es automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling? |
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling erfolgen nicht. |
12. Kann ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten widersprechen? |
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wie in diesen Hinweisen beschrieben besteht nicht. |
Sportkreis Wiesbaden e.V.
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