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Land Hessen kündigt Bürokratieabbau und Befreiung von GEMA-Kosten an / Pauschalregelung des Landessportbundes Hessen wird fortgeführt
Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Sofort-Programms 11+1 für Hessen angekündigt, ehrenamtlich geführte Vereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Am Rande eines Termins mit Landessportbund-Präsidentin Juliane Kuhlmann erklärte "Entbürokratisierungsminister" Manfred Pentz: "Wir haben als Landesregierung gesagt: Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll dabei unterstützt und nicht von überflüssiger Bürokratie behindert werden." Zur Umsetzung will das Land Hessen einen GEMA-Pakt für Hessen ins Leben rufen, der den Vereinen unterschiedliche Angebote zur Übernahme der GEMA-Kosten macht. Damit geht das Land auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Vereine ein und will praktikable und unkomplizierte Lösungen schaffen. Doch was bedeutet das für den Sport?
Schon seit vielen Jahren ist der Landessportbund Hessen einem bundesweiten GEMA-Pauschalvertrag angeschlossen, gemeinsam mit dem DOSB und allen Landessportbünden. Dieser Pauschalvertrag umfasst alle Mitgliedsvereine, Verbände, Sportkreise und den lsb h selbst. Der Vorteil: Der Vertrag deckt in pauschaler Form sehr viele Anwendungsfälle bzw. Veranstaltungen ab, für die in der Folge keine gesonderte Anmelde- oder Antragspflicht bei der GEMA besteht.
Vereine profitieren
Zu den vom Pauschalvertrag abgegoltenen Veranstaltungen zählen z.B. Weihnachtsfeiern, Festakte, Sport- und Spielfeste, Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist - etwa beim Tanzen. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportler*innen mit bis zu 1.000 Besucher*innen. Genaueres finden Vereinsvertreter*innen in einer 16-Punkte-Liste der Musiknutzungen / Veranstaltungen. Sie kann, zusammen mit weiteren Informationen zum Thema GEMA auf der Webseite des Landessportbundes nachgelesen werden (yourls.lsbh.de/gema). Alle anderen Musiknutzungen, die nicht im Pauschalvertrag verankert sind, müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine des Landessportbundes einen 20%-igen Rabatt.
Die Gebühren für diesen Pauschalvertrag entrichtet der lsb h, sie werden nicht an die Vereine "weitergereicht", wie das in anderen Ländern durchaus üblich ist. Damit leistet der Dachverband schon heute das, was man nun im Hessischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung nun plant. "Der Pauschalvertrag mit seinem umfangreichen Geltungsbereich und der Abwicklung und Finanzierung der Gebühren durch den lsb h begründet eine umfassende Bürokratieentlastung für unsere Vereine", sagt der zuständige Vizepräsident Dr. Frank Weller.
Jedoch läuft aktuell eine Verhandlungsrunde zwischen der GEMA auf der einen und dem DOSB und den Landessportbünden auf der anderen Seite hinsichtlich der nächsten Vertragsperiode ab Januar 2025. Die GEMA hat erhebliche Gebührensteigerungen in Aussicht gestellt, der genaue Abschluss ist noch unklar.
Ausweitung denkbar
Vor diesem Hintergrund begrüßt man beim Landessportbund die Initiative der Landesregierung. Schließlich sieht der "GEMA-Pakt" vor, dass dort, wo bereits vereinsfreundliche GEMA-Pauschalregelungen von Dachverbänden bestehen, diese weitergeführt und gegebenenfalls noch verbessert werden sollen - dies gilt auch für die Sportvereine und den Landessportbund Hessen. "Wir sind hierzu mit der Landesregierung im Gespräch und stimmen mit ihr darin überein, dass der derzeit bestehende Standard für hessische Sportorganisationen nicht abgesenkt werden darf", sagt Landessportbund-Präsidentin Kuhlmann. Denkbar wäre z.B., ergänzt Vizepräsident Weller, dass eine etwaige Vereinbarung der Landesregierung mit der GEMA "unseren" Pauschalvertrag ergänzt, so dass der Leistungsumfang über die derzeit bestehenden 16 Punkte hinausgreifen könnte. Die entsprechenden Gespräche hierzu dauern noch an.
Artikel aus Sport in Hessen, Ausgabe 06, vom 15. Juni 2024
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