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Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse ab 01.07.2024

Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse ab 01.07.2024 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse ab 01.07.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir dürfen Ihnen/Euch heute mitteilen, dass ab dem 01.07.2024 die neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse gelten.

Die Zugangsdaten für das Online-Portal versenden wir am 28.06.2024 postalisch an alle Vereine, so dass die Antragstellung über das Online-Portal ab Juli gewährleistet ist.

 

Was bedeutet dies konkret?

Änderungen für Vereine:

  • Die wohl größte Veränderung für uns alle ist die digitale Antragstellung. Vereine stellen ab Juli Anträge für Investitionszuschüsse über unser Online-Portal. Dort können sie auch stets das aktuelle Guthaben ihres Vereins im Vereinsförderungsfonds einsehen.

  • Möchte ein Verein zusätzlich einen Antrag auf Sonderförderung für "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" beantragen, so wird dies zukünftig in einem Antrag erfolgen. (Es ist kein zusätzlicher Antrag an den GB Sportinfra mehr nötig.)

  • Erhöhung des Stundensatzes für Eigenleistung auf 15,00 Euro pro Stunde.

  • Auch der maximale Zuschussanspruch für Vereine wurde erhöht. (Tabelle siehe Richtlinien)

 

Änderungen für Sportkreise:

  • Sobald ein Verein einen Antrag über das Online-Portal gestellt hat, wird eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versandt. Der zuständige Sportkreis wird diese E-Mail in cc an die offizielle SK-E-Mail-Adresse erhalten und ist so stets über neue Antragstellungen informiert. (Weitere E-Mail-Adressen können systemseitig leider nicht hinzugefügt werden, daher darf diese E-Mail intern gerne an die zuständige Person im Sportkreis weitergeleitet werden.)

  • Im Online-Portal können alle Anträge der Vereine des jeweiligen Sportkreises eingesehen und der Status nachverfolgt werden.

 

Eine kurze Zusammenfassung der Änderungen (für Vereine) fügen wir neben den neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse dieser E-Mail an.

Sicherlich werden Sie/Euch in der Übergangsphase weiterhin Anträge auf dem bisherigen Weg erreichen. Bitte beachtet hierbei folgendes:

Antragseingang (per Post oder E-Mail) bis zum 30.06.2024:

Bitte bearbeitet diese wie bisher und leitet sie schnellstmöglich an uns weiter.

Antragseingang (per Post oder E-Mail) ab dem 01.07.2024:

Es ist keine Prüfung durch den Sportkreis notwendig, daher bitte keine Unterlagen o.ä. von antragstellenden Vereinen nachfordern. Dieser Prozess läuft zukünftig direkt über das neue System.
=> Antrag kommt auf dem Postweg: Eingangsdatum vermerken und sofort per E-Mail an uns senden
=> Antrag kommt per E-Mail: E-Mail direkt an uns weiterleiten

Die nächste Bewilligung (I. Quartal 2024) ist für den 11. Juli geplant. Die betreffenden Vereine erhalten eine automatisierte E-Mail mit der Info zur Bewilligung ihres Antrags und dem Hinweis, dass der Bewilligungsbescheid im Online-Portal zur Verfügung steht.

 

Wir sind schon sehr gespannt und freuen uns auf die Arbeit in unserem neuen System. Sicherlich wird zu Beginn noch nicht alles reibungslos funktionieren, dafür bitten wir um Ihr/Euer Verständnis.

Sollten sich Ihrerseits/Eurerseits Rückfragen - insbesondere zur Arbeit im Online-Portal - ergeben, unterstützen wir Sie/Euch sehr gerne und freuen uns über Ihr/Euer Feedback.

 

Herzliche Grüße senden Ihnen/Euch,

Christiane Göckel und Miriam Wollmann

Kontakt

Sportkreis Wiesbaden e.V.
Hagenauer Str. 47
65203 Wiesbaden

 

Tel: (0611) 74944